Bei profiS-Workshops wird z. B. über die Rechte und Pflichten der Polizei (und anderer Behörden) informiert:

In den meisten Polizeigesetzen der 16 Bundesländer stand schon immer, „dass sie an Stellen der Prostitution jederzeit und anlassunabhängig Personenkontrollen durchführen können“. Das heißt, dass jede/r Sexarbeiter*in (und auch alle anderen Anwesenden im Bordell und auf dem Straßenstrich) muss bei Aufforderung eines/einer Polizist*in ihren Personalausweis oder Pass zeigen.

Aber:
Es müssen immer nur die Daten genannt werden, die auf dem Ausweis stehen, also den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Adresse, die Farbe der Augen und die Größe und die ausstellende Behörde und die Gültigkeitsdauer des Ausweises.

Fragen wie…

  • Wie lange arbeitest du schon in der Sexarbeit?
  • Welche sexuellen Dienstleistungen bietest du an?
  • Wie viele Kunden hattest du gestern?
  • In welcher Krankenversicherung bist du versichert?
  • Wie heißen deine Kinder?

Müssen nicht beantwortet werden!

Steffi, unsere neue profiS-Trainerin hat dazu einen tollen Comic gemalt.

Sie ist überhaupt sehr kreativ. Schaut selbst: https://einskommasechsdesign.de